Deutschland geht Waldbaden

Benefiz-Aktion Deutschland geht Waldbaden – Entschleunigung pur in Bramsche

Gemeinsam den Wald – ein Ort der Ruhe – mit allen Sinnen genießen, fernab vom Alltag entschleunigen und mit angeleiteten Übungen in der wunderbaren Waldatmosphäre entspannen. Sie erfahren mehr zu Shinrin Yoku oder „Waldbaden“, eine in Japan anerkannte Heilmethode und präventive Gesundheitsvorsorge, denn das Eintauchen in die Waldatmosphäre hat zahlreiche positive Auswirkungen auf unseren Körper, unsere Psyche und insgesamt auf unsere Gesundheit. Waldbaden baut unter anderem Stress ab, stärkt das Immunsystem, fördert die Schlafqualität und das Wohlbefinden – das ist wissenschaftlich belegt. Lassen Sie sich von dem “etwas anderen Waldspaziergang” überraschen und kommen Sie nach zwei Stunden gestärkt, gelassener und ruhiger aus dem Wald. Neugierig, offen und gespannt auf eine kleine Auszeit in einer ungewöhnlichen Zeit? 

Benefiz-Aktion zugunsten der bundesweiten Vereine der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW)
Waldbaden zur Sommersonnenwende am Wochenende 20. / 21. Juni 2021

Bereits im zweiten Jahr findet Waldbaden für einen guten Zweck statt. Zur Sommersonnenwende am Montag, 21. Juni machen sich in ganz Deutschland professionelle Waldbaden-Kursleiter*innen auf den ‚Waldweg‘. Wer Waldbaden für sich schon entdeckt hat oder diese Form der achtsamen Begegnung in und mit der Natur kennen lernen möchte, der hat dazu an diesem Wochenende Gelegenheit. Bitte tragen Sie wetterangepasste Kleidung und Schuhe.

Kosten: 25,00 € als Spende für Naturschutzprojekte zugunsten der Vereine der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW). Spendenabgabe direkt vor Ort.
Teilnehmerzahl: max. 10 Personen (Anmeldung erforderlich)
Zielgruppe: Erwachsene
Startpunkt: Wanderparkplatz am Campingplatz Waldwinkel, (gegenüber Zum Dreschhaus 6)
Anmeldung: Stadtmarketing Bramsche GmbH, Tel. 05461 / 93550, stadtmarketing@bramsche.de  


Bitte beachten Sie: Laut der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30.05.2021 entfällt ab einer Inzidenz von unter 50 die Testpflicht für Naturführungen. 

  • Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen die Teilnehmenden ihre Kontaktdaten angeben. 
  • Es gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmenden.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist mitzuführen und unter erforderlichen Umständen
    bzw. bei Nichteinhaltung des Abstandsgebots zu tragen.
  • Bei Inzidenzen über 50 wird die Testpflicht wiedereingeführt. Die aktuelle Verordnung können Sie hier einsehen