Gastronomie darf wieder öffnen!

Testpflicht fällt weg

Laut neuester niedersächsischer Corona-Verordnung dürfen Gastronomiebetriebe ab einem Inzidenzwert von unter 50 sowohl in dem Außen- als auch in dem Innenbereich ihre Gäste ohne Testpflicht bewirten. Bei einem Wert zwischen 35 und 50 müssen die Gäste jedoch entweder ein negatives Testergebnis vorzeigen oder einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft beziehungsweise genesen sind. 

Mit einer tagesaktuellen Inzidenz von 28 im Landkreis Osnabrück (Stand: 02.06.2021) kann nun nach vielen Monaten der Einschränkungen endlich wieder draußen und auch drinnen geschlemmt oder Kaffee und Kuchen bei dem schönen Sommerwetter genossen werden. Und das, ohne vorher einen Corona-Test machen zu müssen. Dieser muss erst wieder vorgelegt werden, wenn die Inzidenz über 50 (gilt für den Außenbereich) beziehungsweise über 35 (gültig für den den Innenbereich) steigen sollte. Da bleibt nur zu hoffen, dass der Abwärtstrend weitergeht und wir immer ein Stück näher in Richtung Normalität gehen können. 

Wir wünschen einen guten Appetit und eine schöne Zeit in der Bramscher Gastronomie!